Absatz eins,Der PRIKRAF hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Ziffer einsDie Abgeltung aller Leistungen von PRIKRAF-Krankenanstalten im stationären und tagesklinischen Bereich einschließlich der aus dem medizinischen Fortschritt resultierenden Leistungen, für die eine Leistungspflicht der Krankenversicherungsträger besteht. Während der stationären Pflege werden alle intra- oder extramuralen Untersuchungen oder Behandlungen durch die Fondsverrechnung abgegolten.
- Ziffer 2Die Leistung von Pflegekostenzuschüssen an Versicherte gemäß Paragraph 150, Absatz 2, ASVG, die in einer PRIKRAF-Krankenanstalt behandelt wurden.
- Ziffer 3Sonstige Aufgaben, die dem PRIKRAF durch Gesetze und Verordnungen übertragen werden.