BGBl. I Nr. 181/2004
Aufhebung des § 76 Abs. 5 letzter Satz des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 durch den Verfassungsgerichtshof sowie Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass § 76 Abs. 7 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 verfassungswidrig war
Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung des § 76 Abs. 5 letzter Satz des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 durch den Verfassungsgerichtshof sowie über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass § 76 Abs. 7 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 verfassungswidrig war
Änderungen durch diese Kundmachung
VfGH-Ausspruch, dass § 76 Abs. 7 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 verfassungswidrig war und § 76 Abs. 5 letzter Satz des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 aufgehoben wird
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Art. 1neu
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