Absatz eins,Aufgaben der Verrechnungsstellen für Transaktionen und Preisbildung für die Ausgleichsenergie sind:
- Ziffer einsDie Verwaltung der Bilanzgruppen in organisatorischer und abrechnungstechnischer Hinsicht;
- Ziffer 2die Berechnung und Zuordnung der Ausgleichsenergie;
- Ziffer 3der Abschluss von Verträgen
- Litera amit Bilanzgruppenverantwortlichen, Regelzonenführern, Netzbetreibern und Stromlieferanten (Erzeugern und Händlern);
- Litera bmit Einrichtungen zum Zwecke des Datenaustausches zur Erstellung eines Indexes;
- Litera cmit Strombörsen über die Weitergabe von Daten;
- Litera dmit Lieferanten (Erzeugern und Stromhändlern) über die Weitergabe von Daten.