Absatz eins,Der Geschäftsführer hat für die Einrichtung eines Planungs- und Berichtssystems zu sorgen, das die Erfüllung seiner Berichterstattungspflichten nach den gesetzlichen Vorschriften und den Vorgaben des Bundesministers für Finanzen hinsichtlich der Durchführung eines Beteiligungs- und Finanzcontrollings gewährleistet.
BGBl. I Nr. 37/2004
Buchhaltungsagenturgesetz – BHAG-G sowie Änderung des Bundeshaushaltsgesetzes und des Bundesfinanzgesetzes 2004 (BFG 2004)
Bundesgesetz, mit dem ein Gesetz über die Errichtung der Buchhaltungsagentur des Bundes (Buchhaltungsagenturgesetz – BHAG-G) erlassen sowie das Bundeshaushaltsgesetz und das Bundesfinanzgesetz 2004 (BFG 2004) geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 11neu
Planungs- und Berichtssystem
Paragraph 11,
- Absatz 2,Im Geschäftsführungskonzept gemäß Paragraph 8, Absatz 5,, in den Jahresbudgets gemäß Paragraph 9, Absatz eins,, in den gemäß Paragraph 10, Absatz eins, vom Geschäftsführer dem Aufsichtsrat zu erstattenden Berichten, im Planungs- und Berichtssystem gemäß Paragraph 11, sowie im Rechnungswesen der Buchhaltungsagentur sind jedenfalls die gesetzlichen Aufgaben gemäß Paragraph 2, Absatz 2, sowie die sonstigen Aufgaben gemäß Paragraph 2, Absatz 3, in getrennten Rechnungskreisen darzustellen.