BGBl. II Nr. 188/2005
Änderung der Blutspenderverordnung – BSV
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, mit der die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend den Gesundheitsschutz von Spendern und die Qualitätssicherung von Blut und Blutbestandteilen (Blutspenderverordnung – BSV) geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1geändertText, Z 3, Z 4 (neu)
… 3 unveränderte Absätze
Allgemeine Zulassungserfordernisse für Spender
1. Angabe des Vor- und Familiennamens, des Geburtsdatums und des Hauptwohnsitzes,
2. Nachweis der Identität, der jedenfalls bei der Erstspende mit einem amtlichen Lichtbildausweis zu erfolgen hat,
3. schriftliche Zustimmung zur Gewinnung.,
4. Angaben zur Kontaktaufnahme, insbesondere den derzeitigen ständigen Aufenthaltsort.