BGBl. II Nr. 198/2005
Änderung der Verordnung über die Festsetzung einer Journaldienstzulage
Verordnung der Bundesministerin für Inneres, mit der die Verordnung über die Festsetzung einer Journaldienstzulage geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1geändert
§ 1.
Den Beamten, die bei der Zentralleitung oder den besonderen Einrichtungen des Bundesministeriums für Inneres, bei den Sicherheitsdirektionen und Bundespolizeibehörden sowie bei den Gendarmeriedienststellen Dienststellen des Wachkörpers Bundespolizei zu einem Journaldienst herangezogen werden, gebührt eine Journaldienstzulage nach Maßgabe der §§ 2 bis 5.