BGBl. II Nr. 198/2005
Änderung der Verordnung über die Festsetzung einer Journaldienstzulage
Verordnung der Bundesministerin für Inneres, mit der die Verordnung über die Festsetzung einer Journaldienstzulage geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 6geändertText (neu)
§ 6.
Die in dieser Verordnung verwendeten geschlechtsspezifischen Begriffe und Bezeichnungen gelten für weibliche und männliche Bedienstete gleichermaßen.