Absatz eins,Das den Anträgen auf Anerkennung im Rahmen der vorgeschriebenen Unterlagen beizufügende Schulungsprogramm samt Lehrplänen und Zeitplänen hat mindestens folgende Zeitansätze zu berücksichtigen (UE = Unterrichtseinheiten von rund 45 Minuten):
- Ziffer einsErstschulung für Personal, dessen Tätigkeiten in Paragraph 39, Absatz eins, Ziffer eins, 3 und 6 genannte einschließen32 UE,
- Ziffer 2Erstschulung für Personal, dessen Tätigkeiten in Paragraph 39, Absatz eins, sonst genannte einschließen16 UE,
- Ziffer 3Wiederholungsschulung für Personal gemäß Ziffer eins,16 UE und
- Ziffer 4Wiederholungsschulung für Personal gemäß Ziffer 2,8 UE.