BGBl. II Nr. 294/2005
Änderung der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz
Verordnung der Bundesregierung, mit der die Verordnung der Bundesregierung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1geändertText, Z 1, Z 2; Abs 2 (entfallen)
Anwendung von Bestimmungen der VGÜ
§ 1.
1. in allen Zitaten, ausgenommen in § 5 Abs. 4 der VGÜ, an Stelle des Begriffes “ArbeitnehmerInnenschutzgesetz” „ArbeitnehmerInnenschutzgesetz“ oder “ASchG” „ASchG“ der Begriff “B-BSG” „B-BSG“ tritt,
2. an die Stelle der Begriffe “Arbeitnehmer”, “Arbeitnehmerinnen” und “Arbeitgeber”, “Arbeitgeberin” die Begriffe “Bedienstete” und “der Dienstgeber” im jeweils richtigen grammatikalischen Zusammenhang treten und an die Stelle der Begriffe „Arbeitnehmer“, „Arbeitnehmerinnen“ und „Arbeitgeber“, „Arbeitgeberin“ die Begriffe „Bedienstete“ und „der Dienstgeber“ im jeweils richtigen grammatikalischen Zusammenhang treten und
3. in den Anlagen die Hinweise auf Tätigkeiten im Rahmen von Gasrettungsdiensten, Grubenwehren, Gasschutzwehren sowie als deren ortskundige Führer entfallen.