BGBl. II Nr. 298/2005
Änderung der Zellglasfolien-Verordnung
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, mit der die Zellglasfolien-Verordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3geändertBezeichnung, Text (neu)
Die bedruckte Seite von Zellglasfolie darf nicht mit Lebensmitteln oder Nahrungsergänzungsmitteln in Berührung kommen.