Absatz eins,Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über das Verbot oder die Beschränkung von Stoffen für bestimmte Gebrauchsgegenstände, Bundesgesetzblatt Nr. 541 aus 1985,, außer Kraft.
BGBl. II Nr. 298/2005
Änderung der Zellglasfolien-Verordnung
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, mit der die Zellglasfolien-Verordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 5neu
Paragraph 5,
- Absatz 2,Zellglasfolien, die nicht der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 298 aus 2005, entsprechen, sondern den bisher geltenden Bestimmungen, soweit es nicht Paragraph 4, betrifft, dürfen noch bis 28. Jänner 2006 in Verkehr gebracht und bis zum vollständigen Abbau der Bestände in Verkehr belassen werden.