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BGBl. II Nr. 340/2005

kundgemacht 18.10.2005
Name und Embleme des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung
Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Namen und die Embleme des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung
Kundmachung BGBl. II Nr. 340/2005× zu Name und Embleme des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der Verbringung gefährlicher Abfälle

Änderungen durch diese Kundmachung

Name und Embleme des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der Verbringung gefährlicher Abfälle neu