BGBl. II Nr. 340/2005
Name und Embleme des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung
Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Namen und die Embleme des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung
Änderungen durch diese Kundmachung
Name und Embleme des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der Verbringung gefährlicher Abfälle
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Art. 1neu
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