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BGBl. II Nr. 466/2005

kundgemacht 29.12.2005 RIS↗
Ermächtigung des Leiters der Heeresforstverwaltung Allentsteig zu überplanmäßigen Ausgaben
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Ermächtigung des Leiters der Heeresforstverwaltung Allentsteig zu überplanmäßigen Ausgaben
Kundmachung BGBl. II Nr. 466/2005× zu Ermächtigung des Leiters der Heeresforstverwaltung Allentsteig zu überplanmäßigen Ausgaben×

Änderungen durch diese Kundmachung

Ermächtigung des Leiters der Heeresforstverwaltung Allentsteig zu überplanmäßigen Ausgaben neu § 0↗RIS↗