BGBl. I Nr. 146/2005
Zukunftsfonds-Gesetz und Stipendienstiftungs-Gesetz
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Zukunftsfonds der Republik Österreich (Zukunftsfonds-Gesetz) und ein Bundesgesetz über die Errichtung einer Stipendienstiftung der Republik Österreich (Stipendienstiftungs-Gesetz) erlassen werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 13neu
römisch fünf. Abschnitt: Übernahme von Aufgaben des Versöhnungsfonds
Paragraph 13,
Der Zukunftsfonds übernimmt gemäß Paragraph 2, Ziffer 2, mit Ende der Funktionsdauer des Versöhnungsfonds die Aufgabe der projektbezogenen Vergabe aller den Partnerorganisationen des Versöhnungsfonds zukommenden Restmittel unter Wahrung der vom Versöhnungsfonds formulierten Vorgaben.