Absatz eins,Dem Beirat obliegt
- Ziffer einsdie Beratung des Bundesministers für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz in grundsätzlichen Fragen des Schutzes von Verbrauchern und Verbraucherinnen vor gefährlichen Produkten, der Verhütung von Haus-, Freizeit- und Sportunfällen und der Marktüberwachung;
- Ziffer 2die Unterstützung des Bundesministers für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz bei der Risikobewertung und Konformitätsbeurteilung von Produkten;
- Ziffer 3der Austausch von Erfahrungen und Kenntnissen zur Erreichung der im Paragraph eins, umschriebenen Ziele;
- Ziffer 4die Erarbeitung von Empfehlungen zu Fragen der Produktsicherheit und Unfallverhütung.