BGBl. I Nr. 58/2005
Wehrrechtsänderungsgesetz 2005 – WRÄG 2005
Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Munitionslagergesetz 2003, das Militärauszeichnungsgesetz 2002 und das Militärbefugnisgesetz geändert werden (Wehrrechtsänderungsgesetz 2005 – WRÄG 2005)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 48aneu
Missbräuchliche Verwendung des militärischen Hoheitszeichens
Paragraph 48 a,
Wer das militärische Hoheitszeichen entgegen den Bestimmungen des Paragraph 7, Absatz 4, führt oder sonst missbräuchlich oder herabwürdigend verwendet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 700 Euro zu bestrafen.