BGBl. I Nr. 62/2005
Wettbewerbsgesetznovelle 2005
Bundesgesetz, mit dem das Wettbewerbsgesetz und das Bundesgesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen geändert werden (Wettbewerbsgesetznovelle 2005)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 10geändert
§ 10.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind hinsichtlich der §§ 5 und 8 der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Wirtschaft und Arbeit und im übrigen der Bundesminister für Justiz betraut.