BGBl. I Nr. 89/2005
Schaffung einer einmaligen Zuwendung für Frauen als Anerkennung für ihre besonderen Leistungen beim Wiederaufbau der Republik Österreich
Bundesgesetz, mit dem eine einmalige Zuwendung für Frauen als Anerkennung für ihre besonderen Leistungen beim Wiederaufbau der Republik Österreich geschaffen wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Schaffung einer einmaligen Zuwendung für Frauen für ihre besonderen Leistungen
neu
§ 2neu
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