Absatz eins,Zweck dieses Bundesgesetzes ist es, vorgeschlagene Netzveränderungen bereits vor Erstellung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen, die der Bundesminister/die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie der Bundesregierung zur Beschlussfassung vorzulegen beabsichtigt und deren Gegenstand diese vorgeschlagenen Netzveränderungen sind, einer strategischen Prüfung zu unterziehen.
BGBl. I Nr. 96/2005
Strategische Prüfung im Verkehrsbereich (SP-V-Gesetz)
Bundesgesetz über die strategische Prüfung im Verkehrsbereich (SP-V-Gesetz)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Zweck
Paragraph eins,
- Absatz 2,Durch dieses Bundesgesetz wird die Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, ABl. Nr. L 197/30 vom 21. Juli 2001, umgesetzt.