der vom Initiator erstellte Umweltbericht (Paragraph 6,) zu veröffentlichen,
BGBl. I Nr. 96/2005
Strategische Prüfung im Verkehrsbereich (SP-V-Gesetz)
Bundesgesetz über die strategische Prüfung im Verkehrsbereich (SP-V-Gesetz)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 5neu
Strategische Prüfung
Paragraph 5,
Im Zuge einer strategischen Prüfung sind
- Ziffer eins
- Ziffer 2der Öffentlichkeit, den Umweltstellen und anderen Initiatoren die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme einzuräumen (Paragraph 8,),
- Ziffer 3bei erheblichen Auswirkungen der vorgeschlagenen Netzveränderung auf die Umwelt eines anderen Staates gemäß Paragraph 7, vorzugehen,
- Ziffer 4bei Erstellung der im Paragraph 3, Absatz eins, angeführten Entwürfe der Umweltbericht, die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Umweltstellen und der Initiatoren und das Ergebnis durchgeführter Konsultationen (Paragraph 7, Absatz 3,) zu berücksichtigen. Außerdem muss die vorgeschlagene Netzveränderung die nachstehenden, mit einem bundesweit hochrangigen Verkehrswegenetz verbundenen Ziele, berücksichtigen:
- Litera aSicherstellung eines nachhaltigen Personen- und Güterverkehrs unter möglichst sozialverträglichen und sicherheitsorientierten Bedingungen;
- Litera bVerwirklichung der Ziele der Europäischen Gemeinschaft insbesondere im Bereich der Verwirklichung eines Europäischen Verkehrsnetzes und des Wettbewerbs;
- Litera cSicherstellung eines hohen Umweltschutzniveaus durch Einbeziehung von Umwelterwägungen;
- Litera dStärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in Österreich und in der Gemeinschaft,
- Litera eBereitstellung einer qualitativ hochwertigen Verkehrsinfrastruktur zu möglichst vertretbaren wirtschaftlichen Bedingungen;
- Litera fErhaltung der komparativen Vorteile aller Verkehrsträger;
- Litera gSicherstellung einer optimalen Nutzung der vorhandenen Kapazitäten;
- Litera hHerstellung der Interoperabilität und Intermodalität innerhalb der und zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern;
- Litera iErzielung eines möglichst hohen gesamtwirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Verhältnisses;
- Litera jHerstellung eines Anschlusses an die Verkehrswegenetze der Nachbarstaaten und die gleichzeitige Förderung der Interoperabilität und des Zugangs zu diesen Netzen.