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BGBl. I Nr. 96/2005

kundgemacht 11.08.2005 RIS↗Parlament↗
Strategische Prüfung im Verkehrsbereich (SP-V-Gesetz)
Bundesgesetz über die strategische Prüfung im Verkehrsbereich (SP-V-Gesetz)
Kundmachung BGBl. I Nr. 96/2005× zu SP-V-Gesetz×

Änderungen durch diese Kundmachung

Strategische Prüfung im Verkehrsbereich (SP-V-Gesetz) neu § 0↗RIS↗
§ 8neu
in Kraft ab 12.08.2005 · idF BGBl. I Nr. 96/2005 § 8↗RIS↗

Beteiligung

Paragraph 8,

  1. Absatz eins,Die vorgeschlagene Netzveränderung und der Umweltbericht sind vom Bundesminister/von der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie im Internet auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie zu veröffentlichen. Auf diese Veröffentlichung ist in mindestens zwei Tageszeitungen hinzuweisen, die in dem Gebiet verbreitet sind, das von der vorgeschlagenen Netzveränderung betroffen ist. Die Veröffentlichung hat einen Hinweis darauf zu enthalten, in welcher Form und bei welcher Stelle Stellungnahmen abgegeben werden können. Jedermann hat die Möglichkeit, innerhalb von sechs Wochen ab Veröffentlichung im Internet und dem Tag des Erscheinens beider Tageszeitungen Stellungnahmen abzugeben.
  2. Absatz 2,Die Umweltstellen sind in geeigneter Form und zeitgerecht von der Veröffentlichung gemäß Absatz eins, zu informieren. Sie haben die Möglichkeit, innerhalb von sechs Wochen ab Einlangen der Information Stellungnahmen abzugeben.