BGBl. II Nr. 12/2006
Änderung der Verordnung betreffend die Übertragung von Zuständigkeiten an den Österreichischen Aero Club
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Verordnung betreffend die Übertragung von Zuständigkeiten an den Österreichischen Aero Club geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3geändertAbs 1
Rechtsmittel
§ 3.
(1) Der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, Innovation und Technologie ist in Verfahren auf Grund dieser Verordnung im Verhältnis zum Österreichischen Aero Club die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde und im Instanzenzug unmittelbar übergeordnet.