Rechtstracker.at

BGBl. II Nr. 12/2006

kundgemacht 17.01.2006 RIS↗
Änderung der Verordnung betreffend die Übertragung von Zuständigkeiten an den Österreichischen Aero Club
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Verordnung betreffend die Übertragung von Zuständigkeiten an den Österreichischen Aero Club geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 12/2006× zu ÖAeCVO×

Änderungen durch diese Kundmachung

ÖAeC-Zuständigkeitsverordnung (ÖAeCVO) 9 § 0↗RIS↗
§ 5geändertBezeichnung, Text (neu)
in Kraft 26.05.1994 – 19.01.2006 · idF BGBl. Nr. 394/1994 · danach: BGBl. II Nr. 12/2006 § 5↗RIS↗
in Kraft ab 20.01.2006 · idF BGBl. II Nr. 12/2006 § 5↗RIS↗
§ 5. Den Aufsichtsorganen des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr und der Austro Control GmbH ist, wo immer notwendig, jederzeit Zutritt zu gewähren, es ist ihnen bezüglich der mit dieser Verordnung übertragenen Angelegenheiten jede gewünschte Auskunft zu erteilen sowie Einsicht in die vorhandenen Unterlagen zu gewähren.
Den Aufsichtsorganen des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie und der Austro Control GmbH ist, wo immer notwendig, jederzeit Zutritt zu gewähren, es ist ihnen bezüglich der mit dieser Verordnung übertragenen Angelegenheiten jede gewünschte Auskunft zu erteilen sowie Einsicht in die vorhandenen Unterlagen zu gewähren.