Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E2b im Bereich der Justizanstalten
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E2b im Bereich der Justizanstalten
Kundmachung
BGBl. II Nr. 124/2006× zu ××
Änderungen durch diese Kundmachung
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Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E2b (Justizanstalten)
neu
§ 0↗RIS↗