einen gültigen Luftfahrzeugwartschein besitzt und
BGBl. II Nr. 205/2006
Zivilluftfahrt-Personalverordnung 2006 - ZLPV 2006
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über das Zivilluftfahrt-Personal (Zivilluftfahrt-Personalverordnung 2006 - ZLPV 2006)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 148aufgehoben
Paragraph 148, Bewerbung um einen Luftfahrzeugwartschein
römisch eins. Klasse.
Wer sich um einen Luftfahrzeugwartschein römisch eins. Klasse bewirbt muß nachweisen, daß er
- Litera a
- Litera beine mindestens fünfjährige Praxis in der Wartung von Luftfahrzeugen hat. Bei Absolventen einer technischen Hochschule genügt eine einjährige Praxis.