Absatz eins,Wer sich um einen Flugdienstberaterschein bewirbt, muß nachweisen, daß er
- Litera adie Reifeprüfung an einer mittleren Lehranstalt abgelegt hat und
- Litera bmindestens zwölf Monate innerhalb der letzten 24 Monate vor der Antragstellung die Tätigkeit eines Flugdienstberaters unter der Aufsicht eines solchen ausgeübt hat oder mindestens 24 Monate innerhalb der letzten 36 Monate als Pilot, Bordnavigator, Bordfunker oder Bordtelephonist im Fluglinienverkehr tätig gewesen ist.