Absatz eins,Für die Verlängerung der Grundberechtigung hat der Bewerber nachzuweisen, daß er innerhalb der letzten 24 Monate vor der Antragstellung mindestens einen Freiballonflug von wenigstens einer Stunde Dauer ausgeführt hat.
BGBl. II Nr. 205/2006
Zivilluftfahrt-Personalverordnung 2006 - ZLPV 2006
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über das Zivilluftfahrt-Personal (Zivilluftfahrt-Personalverordnung 2006 - ZLPV 2006)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 93aufgehoben
Paragraph 93, Verlängerung der Berechtigungen für Freiballonfahrer.
- Absatz 2,Für die Verlängerung der Sicht-Nachtflugberechtigung gemäß Paragraph 92, hat der Bewerber nachzuweisen, daß er innerhalb der letzten 24 Monate vor der Antragstellung mindestens einen Freiballonflug von wenigstens einer Stunde Dauer bei Nacht nach Sichtflugregeln ausgeführt hat.