Absatz eins,Gegenstände der theoretischen Segelfliegerprüfung (Paragraph 23,) sind insbesondere:
- Litera aSegelflugkunde einschließlich der Beurteilung der Lufttüchtigkeit von Segelflugzeugen, Kenntnis der Bordinstrumente und Bordgeräte,
- Litera bVerhaltensmaßregeln während des Fluges im allgemeinen und unter besonderen Umständen, insbesondere bei Notlandungen,
- Litera cGrundbegriffe der Aerostatik und Aerodynamik,
- Litera dGrundbegriffe der Flugwetterkunde, der Kartenkunde und der Instrumentenkunde,
- Litera eGeographie Österreichs und seiner Nachbarstaaten,
- Litera fLuftfahrtrecht, soweit es für Segelflieger von Bedeutung ist,
- Litera gerste Hilfe bei Unfällen.