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BGBl. II Nr. 22/2006

kundgemacht 25.01.2006 RIS↗
Verordnung Lärm und Vibrationen – VOLV sowie Änderung der Bauarbeiterschutzverordnung und der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor der Gefährdung durch Lärm und Vibrationen (Verordnung Lärm und Vibrationen – VOLV) erlassen wird und mit der die Bauarbeiterschutzverordnung und die Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz geändert werden
Kundmachung BGBl. II Nr. 22/2006× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Allgemeine Bergpolizeiverordnung 2 § 0↗RIS↗
§ 314aufgehoben
in Kraft 01.10.1975 – 25.01.2006 · idF BGBl. Nr. 114/1959 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 22/2006 § 314↗RIS↗

5. Lärmverhütung.

Paragraph 314, Lärm von Maschinen und Geräten, der das Erkennen von Gefahren erschwert, ist möglichst zu verhindern.