BGBl. II Nr. 22/2006
Verordnung Lärm und Vibrationen – VOLV sowie Änderung der Bauarbeiterschutzverordnung und der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor der Gefährdung durch Lärm und Vibrationen (Verordnung Lärm und Vibrationen – VOLV) erlassen wird und mit der die Bauarbeiterschutzverordnung und die Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 314aufgehoben
5. Lärmverhütung.
Paragraph 314, Lärm von Maschinen und Geräten, der das Erkennen von Gefahren erschwert, ist möglichst zu verhindern.