Absatz 2,Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 368 aus 1998,.)
BGBl. II Nr. 22/2006
Verordnung Lärm und Vibrationen – VOLV sowie Änderung der Bauarbeiterschutzverordnung und der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor der Gefährdung durch Lärm und Vibrationen (Verordnung Lärm und Vibrationen – VOLV) erlassen wird und mit der die Bauarbeiterschutzverordnung und die Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 87aufgehoben
Räume zum Aufenthalt während der Arbeitspausen
Paragraph 87, (1) Räume zum Aufenthalt während der Arbeitspausen müssen so gelegen sein, daß Arbeitnehmer durch Erschütterungen und Lärmeinwirkungen von mehr als 50 dB nicht beeinträchtigt werden; dieser Dezibelwert ist ein A-bewerteter Schalldruckpegelwert, gemessen mit einer Zeitkonstante von 127 Millisekunden.
- Absatz 3,Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 368 aus 1998,.)
- Absatz 4,Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 368 aus 1998,.)
- Absatz 5,Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 368 aus 1998,.)
- Absatz 6,Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 368 aus 1998,.)