Rechtstracker.at

BGBl. II Nr. 274/2006

kundgemacht 21.07.2006 RIS↗
Messgeräteverordnung und Änderung der Verordnung über die gegenseitige Anerkennung auf dem Gebiet des Maß- und Eichwesens, der Schankgefäßeverordnung, der Eich-Zulassungsverordnung und der Verordnung betreffend die Anerkennung von eichtechnischen Prüfungen
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der eine Verordnung über Messgeräte erlassen wird (Messgeräteverordnung) und die Verordnung über die gegenseitige Anerkennung auf dem Gebiet des Maß- und Eichwesens, die Schankgefäßeverordnung, die Eich-Zulassungsverordnung und die Verordnung betreffend die Anerkennung von eichtechnischen Prüfungen geändert werden
Kundmachung BGBl. II Nr. 274/2006× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Gegenseitige Anerkennung auf dem Gebiet des Maß- und Eichwesens 15 § 0↗RIS↗
§ 5neu
in Kraft ab 30.10.2006 · idF BGBl. II Nr. 274/2006 § 5↗RIS↗

Paragraph 5,

  1. Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen *) in Kraft.
  2. Absatz 2,Paragraph 3, Ziffer 7,, Paragraph 4,, und die Anlage in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 274 aus 2006, sowie die Aufhebung des Paragraph 3, Ziffer 12, treten mit 30. Oktober 2006 in Kraft.

___________________

*) Die Kundmachung des Abkommens und seines Inkrafttreten wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.