BGBl. II Nr. 279/2006
MeldeVO-Eisb 2006
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über den Umfang und die Form der Meldungen von Unfällen und Störungen, die bei Eisenbahnunternehmen auftreten, an die Unfalluntersuchungsstelle des Bundes (MeldeVO-Eisb 2006)
Änderungen durch diese Kundmachung
MeldeVO-Eisb 2006
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§ 2neu
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