BGBl. II Nr. 284/2006
Änderung der Verordnung über den Lehrplan für Leibesübungen an allgemein bildenden höheren Schulen (Oberstufe), berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Verordnung über den Lehrplan für Leibesübungen an allgemein bildenden höheren Schulen (Oberstufe), berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Lehrplan für Bewegung und Sport an allgemein bildenden höheren Schulen (Oberstufe), berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (ausgenommen Bildungsanstalten) und Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten
3
§ 0↗RIS↗
§ 3geändertAbs 1; Abs 2 (neu)
§ 3.
(1) Die Überschrift der Verordnung, § 1 sowie die Überschrift und der erste Absatz der Anlage zur Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 395/1997 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
(2) Die Überschrift dieser Verordnung, § 1 sowie die Anlage zu dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 284/2006 treten mit 1. September 2006 in Kraft.