BGBl. II Nr. 322/2006
Änderung der Verordnung über die Studienförderung für Studierende an Konservatorien
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Verordnung über die Studienförderung für Studierende an Konservatorien geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4geändertBezeichnung; Abs 1 (neu); Abs 2 (neu)
In-Kraft-Treten
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft und ist auf Anträge betreffend Studienbeihilfe ab dem Studienjahr 2004/05 anzuwenden.
(2) Z 12 der Anlage zu dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 322/2006 tritt mit 1. September 2006 in Kraft.