BGBl. II Nr. 327/2006
Änderung der Verordnung über die Schulzeit an den Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Verordnung über die Schulzeit an den Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 6geändertAbs 3 (neu)
… 3 unveränderte Absätze
§ 6.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 1980 in Kraft.
(2) § 2 Abs. 2 und § 3 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 774/1995 treten wie folgt in Kraft:
1. § 2 Abs. 2 mit 1. Februar 1997 und
2. § 3 mit 1. Jänner 1996.
(3) § 2 Abs. 2 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 327/2006 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.