BGBl. II Nr. 421/2006
Änderung der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.)
Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der die Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.) geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 604aufgehoben
Paragraph 604,
Einleitung der angeordneten Vollziehung der Unterbringung in
einem Arbeitshaus.
Für die Einleitung der angeordneten Vollziehung der Unterbringung in einem Arbeitshaus gelten die Bestimmungen des Paragraph 18, der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 232 aus 1933,.