Absatz eins,Im Rahmen von Sondermessprogrammen (Paragraph 2, Absatz 2,) können weitere von den in den Anlagen 2, 8 und 11 nicht erfasste Parameter in die überblicksweise oder operative Überwachung aufgenommen werden,
- Ziffer einswenn das Risiko besteht, dass der Oberflächenwasserkörper oder die Gruppe von Oberflächenwasserkörpern die gemäß Paragraphen 30 a und 30 d WRG 1959 festgelegten Umweltziele nicht erreichen wird,
- Ziffer 2für die Klärung spezieller Fragestellungen (zB betreffend Vorkommen, Umweltverhalten und Wirkungszusammenhängen von Stoffen oder biologischen Qualitätselementen) oder
- Ziffer 3für die Erhebung der Isotope Tritium, Deuterium und Sauerstoff-18 im Niederschlag und in Oberflächengewässern (Fließgewässer und Seen). Nach Maßgabe der Anlage 12 können insgesamt bis zu 87 Messstellen eingerichtet werden.