BGBl. I Nr. 17/2006
Änderungen durch diese Kundmachung
Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung
Paragraph 131,
Der Auftraggeber hat den im Vergabeverfahren verbliebenen Bietern unverzüglich und nachweislich mitzuteilen, welchem Bieter der Zuschlag erteilt werden soll. Die Mitteilung der Zuschlagsentscheidung hat elektronisch oder mittels Telefax zu erfolgen. Sofern eine nachweisliche Übermittlung elektronisch oder mittels Telefax nicht möglich ist, ist die Mitteilung der Zuschlagsentscheidung brieflich zu übermitteln. In dieser Mitteilung sind den verbliebenen Bietern das jeweilige Ende der Stillhaltefrist gemäß Paragraph 132,, die Gründe für die Ablehnung ihres Angebotes, die Vergabesumme sowie die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes bekannt zu geben, sofern nicht die Bekanntgabe dieser Informationen öffentlichen Interessen oder den berechtigten Geschäftsinteressen von Unternehmern widersprechen oder dem freien und lauteren Wettbewerb schaden würde. Eine Verpflichtung zur Mitteilung der Zuschlagsentscheidung besteht nicht, falls
- Ziffer einsein Verhandlungsverfahren gemäß Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer eins, oder Absatz 2, Ziffer eins,, Paragraph 29, Absatz eins, Ziffer eins, oder Absatz 2, Ziffer eins,, Paragraph 30, Absatz eins, Ziffer eins, oder Absatz 2, Ziffer eins, mit nur einem Unternehmer, oder
- Ziffer 2ein Verhandlungsverfahren gemäß Paragraph 28, Absatz 2, Ziffer 2 bis 5, Paragraph 29, Absatz 2, Ziffer 2, 3 und 5 bis 7 oder Paragraph 30, Absatz 2, Ziffer 2 bis 5, oder
- Ziffer 3im Anschluss an einen Wettbewerb ein Verhandlungsverfahren gemäß Paragraph 30, Absatz 2, Ziffer 6, mit dem Gewinner des Wettbewerbes, oder
- Ziffer 4ein Verhandlungsverfahren gemäß Paragraph 38, Absatz 2, Ziffer 3, oder Absatz 3, durchgeführt wurde, oder
- Ziffer 5der Zuschlag an jenen Unternehmer erfolgen soll, der allein Partei einer Rahmenvereinbarung ist, oder
- Ziffer 6der Zuschlag an jenen Unternehmer erfolgen soll, der nach Durchführung eines wettbewerblichen Dialoges allein zur Angebotsabgabe aufgefordert wurde, oder
- Ziffer 7bei einem Verfahren zur Vergabe eines Auftrages mit vorheriger Bekanntmachung nur ein Angebot eingelangt ist, oder
- Ziffer 8eine Leistung unmittelbar auf Grund einer Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb vergeben wird.