BGBl. I Nr. 53/2006
Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass eine Wortfolge in der vorletzten Zeile des Anhanges X des Bundesvergabegesetzes 2002 verfassungswidrig war
Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass eine Wortfolge in der vorletzten Zeile des Anhanges X des Bundesvergabegesetzes 2002 verfassungswidrig war
Änderungen durch diese Kundmachung
VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge im Anhang X des Bundesvergabegesetzes 2002 verfassungswidrig war
neu
Art. 1neu
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