BGBl. I Nr. 55/2006
Patientenverfügungs-Gesetz – PatVG
Bundesgesetz über Patientenverfügungen (Patientenverfügungs-Gesetz - PatVG)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 18neu
In-Kraft-Treten
Paragraph 18,
Dieses Bundesgesetz tritt mit dem auf den Monat seiner Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Patientenverfügungen, die zu diesem Zeitpunkt bereits errichtet sind, sind hinsichtlich ihrer Wirksamkeit nach diesem Bundesgesetz zu beurteilen.