BGBl. II Nr. 109/2007
Änderung der Gebarungsrichtlinienverordnung
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Gebarungsrichtlinienverordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 6geändertBezeichnung, Text (neu)
Rabatte, Skonti und Provisionen, die im Zuge des Abschlusses von Rechtsgeschäften von gemeinnützigen Bauvereinigungen (auch mit Generalunternehmern) erzielt werden, sind kostenmindernd zu berücksichtigen und dürfen nicht als Ertrag vereinnahmt werden.