Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.
BGBl. II Nr. 315/2007
Änderung der Verordnung über die Konjunkturstatistik im Produzierenden Bereich
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit und des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der die Verordnung über die Konjunkturstatistik im Produzierenden Bereich geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 13neu
Schluss- und Übergangsbestimmungen
Paragraph 13,
- Absatz 2,Die Paragraphen eins, 3, 4, 6 und 10 a Absatz eins, Ziffer 2, sowie Absatz 2 bis 4 in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 70 aus 2005, finden auf Berichtsperioden bis einschließlich Dezember 2007 Anwendung.
- Absatz 3,Paragraph 11, Absatz eins, Ziffer eins, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 315 aus 2007, findet auf die Veröffentlichung von Ergebnissen für Berichtsperioden ab Jänner 2009 Anwendung. Die Ergebnisse der Konjunkturstatistik über Berichtsperioden bis einschließlich Dezember 2008 sind gemäß Paragraph 10 a, Absatz eins, Ziffer eins, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 70 aus 2005, zu veröffentlichen.