BGBl. I Nr. 109/2007
Strafrechtsänderungsgesetz 2008
Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz, das Bewährungshilfegesetz und das Jugendgerichtsgesetz 1988 geändert werden (Strafrechtsänderungsgesetz 2008)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 15geändert
Gebühren der Sachverständigen im Verfahren der Vollzugsbehörden
§ 15.
Sachverständige haben für ihre Tätigkeit im Verfahren der Vollzugsbehörden Anspruch auf Gebühren nach dem Gebührenanspruchsgesetz 1975 und nach der gemäß § 126a der Strafprozeßordnung erlassenen Verordnung.
Anmerkung