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BGBl. I Nr. 35/2007

kundgemacht 29.06.2007 RIS↗Parlament↗
Änderung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes sowie des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes 1957
Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz sowie das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 geändert werden
Kundmachung BGBl. I Nr. 35/2007× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) 14 § 0↗RIS↗
§ 18geändert
in Kraft 01.10.1987 – 30.09.2007 · idF BGBl. Nr. 618/1987 · danach: BGBl. I Nr. 35/2007 § 18↗RIS↗
in Kraft ab 01.10.2007 · idF BGBl. I Nr. 35/2007 § 18↗RIS↗
Geschäftsordnung
§ 18.
Die näheren Bestimmungen über die Einrichtung und Geschäftsführung der Urlaubs- und Abfertigungskasse und der Verwaltungsorgane der einzelnen Sachbereiche werden durch Geschäftsordnungen eine Geschäftsordnung geregelt, die von den jeweiligen Ausschüssen vom Ausschuss mit Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen zu beschließen und vom Bundesminister für Arbeit Wirtschaft und Soziales Arbeit zu genehmigen sind ist.
Schlagworte
Urlaubskasse