BGBl. I Nr. 36/2007
Forschungs- und Wirtschaftsförderungsrechtsnovelle 2007
Bundesgesetz, mit dem das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das Österreichische ForschungsförderungsgesellschaftmbH – Errichtungsgesetz, das Garantiegesetz 1977 und das Forschungs- und Technologieförderungsgesetz geändert werden (Forschungs- und Wirtschaftsförderungsrechtsnovelle 2007)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1bgeändertText; Abs 4 (entfallen)
§ 1b.
1. auf Grund der von der Gesellschaft zu beurteilenden Vorschauen nach angemessener Anlaufzeit eine nachhaltige Verbesserung der Ertragslage der Unternehmung erwartet werden kann und
2. sich die Finanzierung auf inländische industrielle Produktions- oder Forschungsunternehmungen erstreckt.
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