Absatz eins,Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese, sofern nicht anderes ausdrücklich angeordnet ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
BGBl. I Nr. 54/2007
Tiertransportgesetz und Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tierseuchengesetzes
Bundesgesetz, mit dem ein Tiertransportgesetz erlassen wird, und das Tierschutzgesetz und das Tierseuchengesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 23neu
Verweisungen und personenbezogene Bezeichnungen
Paragraph 23,
- Absatz 2,Alle in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für Personen sowohl weiblichen als auch männlichen Geschlechts.