der Fachausschuß für Milch und Milchprodukte die dem Milchwirtschaftsfonds übertragenen Angelegenheiten,
BGBl. I Nr. 55/2007
Agrarrechtsänderungsgesetz 2007
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (Marktordnungsgesetz 2007 – MOG 2007) und ein Marktordnungs-Überleitungsgesetz erlassen werden sowie das AMA-Gesetz 1992, das Weingesetz 1999, das Forstgesetz 1975, das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 und das Landwirtschaftsgesetz 1992 geändert werden (Agrarrechtsänderungsgesetz 2007)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 16aufgehoben
Aufgaben der Fachausschüsse
Paragraph 16, Mit Ausnahme der dem Verwaltungsrat vorbehaltenen Aufgaben hat
- Ziffer eins
- Ziffer 2der Fachausschuß für Getreide, daraus hergestellte Verarbeitungserzeugnisse sowie Pflanzen aus Alternativkulturen des Getreidebaus die dem Getreidewirtschaftsfonds übertragenen Angelegenheiten,
- Ziffer 3der Fachausschuß für Mühlen (Vermahlung von Weizen, Roggen und Triticale zu Mahlprodukten in Mühlen) die dem Mühlenfonds übertragenen Angelegenheiten und
- Ziffer 4der Fachausschuß Vieh und Fleisch die der Vieh- und Fleischkommission und der Unterkommission der Vieh- und Fleischkommission übertragenen Angelegenheiten
wahrzunehmen, soweit diese nicht auf Grund der Geschäftsordnung zur selbständigen Erledigung dem Vorstand oder einzelnen Vorstandsmitgliedern übertragen wurden.