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BGBl. I Nr. 79/2007

kundgemacht 13.11.2007 RIS↗Parlament↗
UWG-Novelle 2007
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 - UWG geändert wird (UWG-Novelle 2007)
Kundmachung BGBl. I Nr. 79/2007× zu UWG×

Änderungen durch diese Kundmachung

Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) 5171 § 0↗RIS↗
§ 27geändert1. Verbot des Abschlusses von Verträgen…: Überschrift; Abs 5 (neu)
in Kraft 23.11.1984 – 11.12.2007 · idF BGBl. Nr. 448/1984 · danach: BGBl. I Nr. 79/2007 § 27↗RIS↗
in Kraft ab 12.12.2007 · idF BGBl. I Nr. 79/2007 § 27↗RIS↗
… 6 unveränderte Absätze
II. ABSCHNITT
VERWALTUNGSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN
1. Verbot des Abschlusses von Verträgen nach dem Schneeballsystem und glückspielartiger Formen des Vertriebes von Waren
§ 27.
(1) Es ist untersagt, in einem Geschäftsbetrieb Verträge nach dem sogenannten Schneeballsystem abzuschließen.
(2) Unter dieser Bezeichnung sind Vereinbarungen zu verstehen, durch die einem Kunden gegen ein unbedingt zu leistendes Entgelt die Lieferung einer Ware oder die Verrichtung einer Leistung unter der Bedingung zugesichert wird, daß der Kunde mittels der ihm übergebenen Anweisungen oder Scheine dem Unternehmen des Zusichernden oder eines anderen weitere Abnehmer zuführt, die mit diesem Unternehmen in ein gleiches Vertragsverhältnis treten.
(3) Verträge dieser Art, die zwischen dem Geschäftsmann und dem Kunden oder zwischen diesem und einem Dritten geschlossen werden, sind nichtig.
(4) Das vom Kunden Geleistete kann gegen Verzicht auf die Lieferung der Ware oder auf die Verrichtung der Leistung oder gegen Rückstellung der schon empfangenen Ware zurückgefordert werden.
(5) Z 14 des Anhangs bleibt davon unberührt.