BGBl. II Nr. 139/2008
Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung – Berufskraftfahrer – GWB
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Fahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr (Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung – Berufskraftfahrer - GWB)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 6neu
Nachweis der Identität und der Bezahlung der Prüfungsgebühr
Paragraph 6,
Der Prüfungswerber hat bei Antritt der Prüfung seine Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen und den Nachweis über die Bezahlung der Prüfungsgebühr vorzulegen.