BGBl. II Nr. 145/2008
Änderung der Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Verordnung über die Überwachung der Einhaltung der Parkdauer in Kurzparkzonen (Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung) geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1geändertZ 3 (aufgehoben)
… 3 unveränderte Absätze
Kurzparknachweise
§ 1.
Hilfsmittel zur Überwachung der Kurzparkdauer sind folgende Kurzparknachweise:
1. Parkscheibe,
2. Parkschein,
(Anm.: Z 3 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 145/2008),
4. Parkometer,
5. Parkzeitgeräte oder
6. elektronische Kurzparknachweise.